Sanittsliegen Gemäß Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsstätten-Verordnung besteht in Ruheraumliegen ( § 31 Arbeitsstättenverordnung)
Arbeitnehmerinnen, die ihre Ttigkeit vorwiegend im Stehen
ausüben, sowie werdenden und stillenden Müttern muß geäß § 31 der Arbeitsstättenverordnung die Möglichkeit gegeben werden, in einem geeigneten Raum auf einer Liege ausruhen zu können.
Untersuchungs- und Massageliege ( 39/49 Arbeitsstättenverordnung) Für Erste-Hilfe-Räume in
Sanitätsliegen
Ruheraumliege
Krankentrage
Krankentragen
Wandklappliegen
Autokrankentrage
Ärztekrepp


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